Diese Vereinsordnung ergänzt die Satzung des Familienzentrum Mirow e.V. in den bestehenden Punkten:
1. Amtsperiode des Vorstandes
Die Dauer der Amtsperiode des Vorstandes beträgt 5 Jahre.
2. Mitgliederversammlung
Nach Möglichkeit ist einmal jährlich eine Mitgliederversammlung einzuberufen.
3. Beitragsordnung
3.1.Beitragshöhen im Jahr
Erwachsene Mitglieder | 25 € |
Ehepartner (ordentliche Mitglieder) | 15 € |
Jugendliche (16-21 Jahre) | 15 € |
Senioren (ab 65 Jahre) | 15 € |
Familienbeitrag (mit Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) | 40 € |
Ehrenmitglieder | beitragsfrei |
Vorstand | beitragsfrei |
3.2. Härtefallregelung
Auf schriftlichen Antrag kann der Vorstand über Reduzierung oder Aussetzung des Jahresbeitrages entscheiden.
3.3. Beitragsentrichtung
Der Mitgliedsbeitrag wird einmalig für das laufende Kalenderjahr zum 31.03. mittels SEPA-Lastschrift fällig.
4. Nutzungsgebühren
4.1 Saalnutzung inklusive einer Reinigungspauschale
a) Für Vereine und Institutionen der Stadt Mirow | 200,00 €* pro Veranstaltung |
b) Veranstaltungen von Privatpersonen | 250,00 €* pro Veranstaltung |
d) Veranstaltungen für gewerbliche Zwecke / Veranstaltungen mit Bewirtung und Eintrittsgeldern | 300,00 €* netto |
e) Miete Tischwäsche | 3,00 pro Tischtuch |
*) In der Zeit von Oktober bis April erhöht sich die Miete um eine Heizkostenpauschale in Höhe von 50,00 €.
Das FMZ erhebt vor Veranstaltung eine Kaution in Höhe von 100,00 €. Im Fall eines erhöhten Reinigungsaufwandes behält sich das FMZ vor, eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 50,-€ von der Kaution einzubehalten.
Mit Dauermietern wie z. B. Blutspendedienst, Zumba etc. werden gesonderte Verträge geschlossen.
4.2 Vereinsmitglieder
Vereinsmitglieder erhalten 20% Nachlass auf die unter 4.1. genannten Gebühr.
Mirow, den 23.04.2024
Der Vorstand